Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TwiceTwice OG, Breitenseer Straße 9/2/3, 1140 Wien.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen der TwiceTwice OG in den Bereichen Digital Marketing, Social Media Content, Content-Produktion, Videografie, Reels-Produktion, Eventmanagement, Eventplanung, eigene Eventformate und Marketing-Konzepte.

2. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung. Leistungen können Strategie, Konzeption, Produktion, Postproduktion, Social-Media-Betreuung, Eventkonzeption, Eventorganisation und Betreuung vor Ort umfassen.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung, Unterschrift oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Informationen, Briefings, Freigaben, Ansprechpartner, Materialien, Zugänge, Locations und sonstige benötigte Inhalte rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Termine, Aufwand und Kosten beeinflussen.

5. Preise, Zahlung und Verzug

Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsfrist] ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Mahn- oder Inkassokosten verrechnet werden.

6. Termine, Deadlines und Verzögerungen

Termine und Deadlines gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden und technischer oder organisatorischer Machbarkeit. Verzögerungen durch Kundenseite, höhere Gewalt, Wetter, Ausfall von Dienstleistern oder behördliche Vorgaben verlängern Fristen angemessen.

7. Änderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand

Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzliche Abstimmungen, kurzfristige Anpassungen oder Mehraufwand können gesondert angeboten und verrechnet werden.

8. Content-Produktion, Abnahmen und Korrekturschleifen

Bei Foto-, Video-, Reels- und Content-Produktionen sind [Anzahl inkludierter Korrekturschleifen] Korrekturschleifen inkludiert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weitere Korrekturen oder Änderungen nach Freigabe können zusätzlich verrechnet werden.

9. Nutzungsrechte an Fotos, Videos, Designs und sonstigem Content

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an final freigegebenem Content. Rohdaten, Projektdateien, offene Dateien und nicht ausgewählte Entwürfe werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Rechte Dritter, Musik, Stockmaterial und Lizenzen

Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken, Musik, Personenfreigaben, Locations oder Materialien ist der Kunde verantwortlich. Stockmaterial, Musik und Drittanbieter-Lizenzen dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden.

11. Eventmanagement und Eventdienstleistungen

Bei Eventleistungen richten sich Umfang, Verantwortlichkeiten, Sicherheitsanforderungen, Genehmigungen, Dienstleisterkoordination und Vor-Ort-Leistungen nach der individuellen Vereinbarung. Externe Kosten, Behördenauflagen oder Änderungen durch Dritte können den Projektumfang beeinflussen.

12. Stornierung und Kündigung

Stornierungen und Kündigungen werden nach Projektstand, bereits erbrachten Leistungen, reservierten Terminen und externen Kosten abgerechnet. Konkrete Stornofristen und Gebühren sind zu ergänzen: [Stornofristen].

13. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die TwiceTwice OG nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen fehlender Kundenzulieferungen ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, notwendige Einwilligungen und Informationspflichten für bereitgestellte personenbezogene Daten einzuhalten.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Kampagnen, interne Zahlen, Briefings und Geschäftsunterlagen vertraulich, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer nachvollziehbaren schriftlichen Vereinbarung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.